Die gesetzliche Garantiezeit für Matratzen beträgt 24 Monate.
Garantiert wird, dass die Matratze zur Benutzung geeignet ist, bzw. keine Mängel aufweist, die den Gebrauch einschränken.
Bei Matratzen höherer Qualitäten gewähren wir eine erweiterte Herstellergarantie. Ob eine Matratze einen erweiterten Garantieanspruch hat, entnehmen sie der Artikelbeschreibung.
Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist:
· sachgemäße Behandlung und Benutzung
· sauberer, einwandfreier hygienischer Zustand der Matratze
Das Kaufdatum ist uns durch Vorlage des Kassenbons nachzuweisen. Ohne Vorlage des Kassenbons ist keine Reklamationsbearbeitung möglich.
Wichtig: Werden Matratzen reklamiert, müssen diese an die Fa. Emil Breckle GmbH zur Begutachtung zurückgeführt werden. Dort wird die Matratze nach den Angaben der Reklamation untersucht. Ist die Fehlerbeschreibung falsch bzw. wird der angegebene Reklamationsgrund nicht nachgewiesen, wird die Reklamation abgelehnt und die Matratze an Sie zurückgesandt.
Innerhalb von 24 Monaten besteht ein Garantieanspruch bei folgenden Mängeln:
1. bleibende Kuhle tiefer als 15 mm
2. Bruch des Federkerns (Draht der Feder ist gebrochen)
3. Bruch der Klebenaht bei der Umpolsterung des Federkerns
4. durchscheuern des Drellbezuges
5. Schimmelbildung innerhalb der ersten 4 Wochen nach Auslieferung – nach diesem Zeitpunkt ist Schimmel auf Einflüsse der Umgebung zurückzuführen
Bei Matratzen höherer Qualität haben wir unsere Herstellerqualität wie folgt erweitert:
Garantie 5 Jahre:
6. bleibende Kuhle tiefer als 20 mm
7. Bruch des Federkerns (Draht der Feder ist gebrochen)
8. Bruch der Klebenaht bei der Umpolsterung des Federkerns
9. durchscheuern des Drellbezuges
10. Härteverlust (stets subjektives Empfinden, hier ist das Fingerspitzengefühl des Verkäufers gefragt)
Garantie 10 Jahre:
11. Kuhlenbildung Latexkern tiefer als 20 mm (Höhenverlust)
12. Bruch des Federkerns (Draht der Feder ist gebrochen)
Vom Garantieanspruch ausgenommen sind folgende Punkte:
1. Stepp- und Ziernähte gehen auf (kein Einfluss auf Benutzbarkeit, meistens auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen, z.B. scharfer Gegenstand)
2. Löcher im Bezugstoff (unsachgemäße Behandlung)
3. Verschmutzte Matratzen (nach ordnungsgemäßer Übergabe durch unseren Fahrer)
4. Matratzen in unhygienischem Zustand (z.B. durch Körperflüssigkeiten verunreinigt und verschmiert), da wir unseren Mitarbeitern eine Aufarbeitung dieser Matratzen aus gesundheitlichen Gründen nicht zumuten können.
5. Wendegriffe defekt (unsachgemäße Behandlung)
6. Federkern spürbar (bei preiswerten Artikeln schon im Neuzustand spürbar)
7. Schimmelbildung nach einer Gebrauchsdauer von mehr als 4 Wochen
Bei diesen Fällen (ausgeschlossen sind Punkt 3 + 4) sind wir jedoch bereit, eine Reparatur gegen Berechnung nach Aufwand durchzuführen.
· Einige Beispiele für unsachgemäße Behandlung sind:
· kein geeigneter Lattenrahmen
· Lattenabstand zu groß (mehr als 4 cm)
· Latten zu breit (max. 7cm)
· Latten zu weich (Lattenrost unterstützt nicht ausreichend)
· Taschenfederkernmatratzen dürfen nicht stehend gelagert werden
· Federkernmatratzen dürfen nicht geknickt werden
· Reißverschluss geöffnet (nur Montagehilfe)
·
Wendegriffe sind nur zum Wenden vorgesehen, ruckartiges Reißen und
tragen kann eine Beschädigung zur Folge haben
Die Nutzungsentschädigung ist nach Kaufdatum völlig kostenfrei.
Im 3. Nutzungsjahr reduziert sich die Gewährleistung um 40 % des Kaufpreises,
im 4. und 5. Jahr um jeweils weitere 20 % des Kaufpreises. Der Eigenanteil des
Käufers beträgt somit im 5. Jahr 80 % des Kaufpreises.
