5 Jahre Betten-ABC Garantie
Die Betten-ABC Garantie beträgt 5 Jahre auf die Dauerelastizität der
Matratzenkerne. Diese verlängerte Gewährleistung gilt nur dann,
wenn die Matratze zusammen mit einem passenden Lattenrost (Lattenabstand nicht
mehr als 4 cm, Lattenbreite nicht mehr als 7 cm) verwendet wurde und die
Matratze ausschließlich zum privaten Gebrauch genutzt wird. Bei einer
Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist die Garantie ausgeschlossen.
Für alle weiteren Bauteile gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Wir weisen darauf hin, dass bei unsachgemäßer Behandlung, insbesondere der
Matratzenbezüge, Reißverschlüsse,
Wendegriffe etc., die Garantie eingeschränkt werden kann.
Im Gewährleistungsfall leisten wir nach unserer Wahl gleichwertigen Ersatz
oder reparieren die mangelhafte Ware.
Hierbei behalten wir uns eine zweimalige Nachlieferung bzw. Reparatur
ausdrücklich vor.
Die Nutzungsentschädigung ist nach Kaufdatum völlig kostenfrei. Im 3.
Nutzungsjahr reduziert sich die Gewährleistung
um 40 % des Kaufpreises, im 4. und 5. Jahr um jeweils weitere 20 % des
Kaufpreises. Der Eigenanteil des Käufers beträgt somit im 5. Jahr 80 % des
Kaufpreises.
Die verlängerte Gewährleistungszeit wird durch von uns vorgenommene
Gewährleistungen weder gehemmt noch unterbrochen, d. h.
die Gewährleistungszeit endet in jedem Fall 5 Jahre nach Kaufdatum.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sind die Leistungen innerhalb der
ersten 2 Jahre durch uns für Sie als Kunde kostenfrei.
Ansonsten gehen anfallende Verpackungs- und Transportkosten zu Lasten des
Käufers, ebenso wie gewünschte Reparatur- und Ersatzleistungen.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel, die aus falschem Gebrauch,
mangelhafter Pflege oder natürlicher
Abnutzung herrühren. Auch haften wir nicht für Folgeschäden (soweit gesetzlich
zulässig).
Bleibende Kuhle bis 20 mm sind normal und werden nicht als Reklamation
anerkannt.
Sog. Stockflecken (Schimmelbildung) werde nur innerhalb 3 Wochen
anerkannt.
Nach diesem Zeitpunkt ist Schimmel auf Einflüsse der Umgebung zurückzuführen.
Sie entstehen durch Wärme- und Feuchtigkeitsstau unter der Matratze und stehen
in keinerlei ursächlichem Zusammenhang mit den verwendeten Materialien. Auch
sind Farbliche - Veränderungen bei Matratzenschäumen normal. Ebenso eine
Faltenbildung im Bezug. Daher werden o. g. Gründe nicht als Reklamation
anerkannt.
Stark verschmutzte Matratzen, bei denen eine Begutachtung unter hygienischen Gesichtspunkten unzumutbar ist, sind ebenfalls von der verlängerten Gewährleistung ausgeschlossen.
Die zusätzliche Garantie schränkt die gesetzliche Gewährleistung nicht ein