10 Jahre Betten-ABC Garantie
Die "10 Jahre Betten-ABC Garantie" bezieht sich auf die Dauerelastizität der
Matratzenkerne.
Diese verlängerte Gewährleistung gilt nur dann,
wenn die
Matratze zusammen mit einem passenden Lattenrost (Lattenabstand nicht mehr als 4
cm, Lattenbreite nicht mehr als 7 cm) verwendet wurde
und die Matratze
ausschließlich zum privaten Gebrauch genutzt wird. Bei einer Nutzung zu
gewerblichen Zwecken ist die Garantie ausgeschlossen.
Für alle weiteren
Bauteile gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Wir weisen darauf hin,
dass bei unsachgemäßer Behandlung, insbesondere der Matratzenbezüge,
Reißverschlüsse,
Wendegriffe etc., die Garantie eingeschränkt werden
kann.
Im Gewährleistungsfall leisten wir nach unserer Wahl gleichwertigen Ersatz
oder reparieren die mangelhafte Ware.
Hierbei behalten wir uns eine
zweimalige Nachlieferung bzw. Reparatur ausdrücklich vor.
Die Nutzungsentschädigung ist nach Kaufdatum völlig kostenfrei. Im 3.
Nutzungsjahr reduziert sich die Gewährleistung um 40 % des Kaufpreises, im 4.
und 5. Jahr um jeweils weitere 20 % des Kaufpreises. Der Eigenanteil des Käufers
beträgt somit im 5. Jahr 80 % des Kaufpreises. Ab dem 6. bis 10. Jahr reduziert sich die Gewährleistung um weiter 10% des Kaufpreises. Die verlängerte Gewährleistungszeit wird durch von uns vorgenommene
Gewährleistungen weder gehemmt noch unterbrochen, d. h. die
Gewährleistungszeit endet in jedem Fall 10 Jahre nach Kaufdatum.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sind die Leistungen innerhalb der
ersten 2 Jahre durch uns für Sie als Kunde kostenfrei.
Ansonsten gehen
anfallende Verpackungs- und Transportkosten zu Lasten des Käufers, ebenso wie
gewünschte Reparatur- und Ersatzleistungen.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel, die aus falschem Gebrauch,
mangelhafter Pflege oder natürlicher
Abnutzung herrühren. Auch haften wir
nicht für Folgeschäden (soweit gesetzlich zulässig).
Bleibende Kuhle bis 20
mm sind normal und werden nicht als Reklamation anerkannt.
Sog. Stockflecken (Schimmelbildung) werde nur innerhalb 3 Wochen anerkannt.
Nach diesem Zeitpunkt ist Schimmel auf Einflüsse der Umgebung
zurückzuführen. Sie entstehen durch Wärme- und Feuchtigkeitsstau unter der
Matratze und stehen in keinerlei ursächlichem Zusammenhang mit den verwendeten
Materialien. Auch sind Farbliche - Veränderungen bei Matratzenschäumen normal.
Ebenso eine Faltenbildung im Bezug. Daher werden o. g. Gründe nicht als
Reklamation anerkannt.
Stark verschmutzte Matratzen, bei denen eine Begutachtung unter hygienischen
Gesichtspunkten unzumutbar ist, sind ebenfalls von der verlängerten
Gewährleistung ausgeschlossen.
Die zusätzliche Garantie schränkt die
gesetzliche Gewährleistung nicht ein